Volldeklaration, Ampelkennzeichnung und Rohstofffibel
BIOFA Volldeklaration
BIOFA-Volldeklaration
„Gläserne Rezeptur“ seit 1976!
Was steckt dahinter?
Wussten Sie, dass die genaue Angabe der Inhaltsstoffe bei Anstrichmitteln und Naturfarben für Wände, Decken, Böden, Möbel, etc. gesetzlich gar nicht geregelt ist?
Aus diesem Grund umschreiben die meisten Hersteller die eingesetzten Rohstoffe werbewirksam mit Formulierungen, wie z. B. „auf Basis von...“, die sie mit schönen Bildern aus der Natur illustrieren. Damit soll dem Verbraucher vermittelt werden, dass es sich um ein Naturprodukt handelt.
Wir von BIOFA hingegen bevorzugen von Anfang an die „Gläserne Rezeptur“. Das heißt, wir geben grundsätzlich alle eingesetzten Stoffe einfach offen an. Denn nur durch die BIOFA-Volldeklaration haben Verbraucher und insbesondere Allergiker die Möglichkeit, sich umfassend über die Unbedenklichkeit der Produkte zu informieren, die sie erwerben wollen. Die BIOFA-Volldeklaration finden Sie auf jedem Gebinde, im Prospekt und natürlich auch auf unserer Website.